StVO für Radfahrer und Autofahrer – Die wichtigsten Punkte

Die StVO beschreibt Regeln für alle Verkehrsteilnehmer. Aus Rücksicht und um Unfälle zu vermeiden, sollten sich auch alle Verkehrsteilnehmer daran halten. Dazu zählen Fahrradfahrer, genauso wie PKW-Fahrer, Rollerfahrer oder Fußgänger.

Was gilt es laut StVO zu beachten?

Fahrradfahren begeistert immer mehr Menschen, egal ob jung oder alt, und es ist nicht nur eine umweltbewusste Art sich fortzubewegen, sondern hält einen auch gleichzeitig noch fit. Doch gerade der Straßenverkehr in Städten kann ein großes Risiko darstellen, erst recht, wenn man sich unsicher ist. Doch was gilt überhaupt zu beachten?

Seit dem 28.04.2020 gelten auch etwas andere Regeln in der Straßenverkehrsordnung. Die Änderungen sollen vor allem dazu dienen, das Fahrradfahren noch sicherer zu machen. Auf die wichtigsten Punkte werden wir hier näher eingehen.

Der Überholabstand

Fangen wir direkt mit der wohl wichtigsten Änderung an. Bisher war in der StVO zu lesen, dass der Autofahrer einen „ausreichenden Seitenabstand“ beim Überholen einzuhalten hat. Da diese Formulierung allerdings viel zu schwammig ist, wurde nun ein Mindest-Überholabstand verankert. Empfehlungen dafür gab es schon seit den 80er Jahren. Innerorts ist jetzt ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von mindestens 2 Metern einzuhalten. Das macht den Überholvorgang für den Fahrradfahrer deutlich sicherer.

Abbiegen

Neben den Autos sind LKWs die wohl größte Gefahr im Straßenverkehr. Durch ihren hohen Sitz und das recht eingeschränkte Sichtfeld, kommt es gerade beim Abbiegen immer wieder zu schweren Unfällen. Deswegen gilt ab jetzt für den LKW-Fahrer Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen, sobald mit Radfahrern oder Fußgängern zu rechnen ist. Laut Bundesverkehrsministerium wird die Schrittgeschwindigkeit allerdings mit „bis zu 11 km/h“ definiert. Deshalb kann man diesen Punkt auch leider nur als Teilerfolg verzeichnen und bei LKWs sollte man grundsätzlich etwas aufmerksamer fahren als sonst.

Zudem gibt es eine weiter Änderung in der StVO, die das Abbiegen betrifft. Um von einem offiziellen Radweg nach rechts abzubiegen, ist es nun gestattet die Autogrünpfeile zu nutzen. Des Weiteren haben Kommunen die Möglichkeit spezielle Grünpfeile für Radfahrer einzuführen. Unklar ist nur, ob vor dem Abbiegen angehalten werden muss oder nicht.

Radschnellweg

Der ein oder andere wird schon mal von solchen „Radautobahnen“ gehört haben oder sogar schon befahren haben. Jetzt ist offiziell ein Verkehrszeichen für Radschnellwege in die StVO aufgenommen worden. Diese speziell angelegten Wege sollen ein schnelles und vor allem sicheres Vorankommen für Radfahrer ermöglichen, gerade auch über längere Distanzen. So soll der Anreiz sein Auto stehen zu lassen noch etwas größer werden.

https://www.come-on.de/leben/auto/stvo-novelle-2020-diese-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html

Das waren die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst. Als Fahrradfahrer gibt es aber noch viel mehr zu beachten, besonders wenn man sich im Straßenverkehr aufhält. Deswegen gehen wir noch auf ein paar weitere Punkte ein.

Muss man als Radfahrer stetig am äußersten Fahrbahnrand fahren?

So formuliert kann man schlicht nein sagen. Es gilt natürlich rechts zu fahren mit seinem Fahrrad, allerdings darf man einen gewissen Sicherheitsabstand zur Bordsteinkante oder dem Fahrbahnrand halten. Von der Außenkante des Lenkers gemessen, darf dieser Abstand zwischen 50 und 80 cm groß sein. Führt der Weg an parkenden Autos vorbei, sollte der Abstand sogar noch etwas vergrößert werden, so kann man die Gefahr durch eine sich plötzlich öffnende Tür verringern.

Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Als Fahrradfahrer darf man innerorts, wie außerorts Straßen benutzen. Solange diese keine ausgezeichneten Kraftfahrstraßen bzw. Autobahnen sind. Natürlich hat man sich auch an die bestehenden Verkehrsregeln zu halten, wie unter Anderem das Rechtsfahrgebot. Wenn ein Verkehrsschild aber die Benutzung des Radweges vorschreibt, bleibt einem hier auch keine Wahl mehr zwischen den beiden.

https://www.radfahren.de/service/bedeutung-verkehrsschilder-radfahrer/

Darf man nebeneinander fahren?

Solange der fließende Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, darf man auch zu zweit nebeneinander fahren. Natürlich gilt dann auch erhöhte Aufmerksamkeit und Bereitschaft sich wieder einzureihen, falls Verkehr aufkommt.

Wie man sieht gibt es doch einiges zu beachten und gerade auf dem Fahrrad sollte man sich nie zu sicher sein. Bei einem Unfall wird man normalerweise immer „der Verlierer“ sein. Aufmerksames und achtsames fahren können vielen Gefahren aber vorbeugen.

Da dies bei weitem noch nicht alle Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind, kann man sich hier die komplette StVO anschauen.